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Das Steuerwunder
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Vermögenswirksame Leistungen

20% Prämie vom Staat
+ Arbeitgeberzuschuss

 

Vermögensaufbau durch Investmentsparen

VL7 + VL13 + VL19 - VL25

nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz

 

Der Staat hilft Ihnen:

Die Mega-Sparförderung

Die Staatliche Förderung zur Vermögensbildung umfasst besonders Maßnahmen zur Vermögensbildung und -beteiligung, zum Beispiel über Aktien und Genussscheine sowie zur Wohnbauförderung in Form des Bausparens. Auch Fondssparer kommen in den Genuss der vermögenswirksamen Leistungen, denn diese Anlagen werden unter bestimmten Vorraussetzungen, die im 5. Vermögens-bildungsgesetz (5.VermBG) geregelt sind, vom Staat gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer zur Anlage in einer der 5.VermBG genannten Anlageform erbringt. Die Leistungen müssen direkt vom Arbeitgeber an das Institut erfolgen, bei dem der Arbeitnehmer einen Vertrag hat. Sie können nach Tarifvertrag als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers erbracht werden, wobei der Arbeitnehmer auf Antrag einen zusätzlichen Teil des Arbeitslohns ale eigene Leistung erbringen kann.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen an das Institut zu zahlen, bei dem der Vertrag abgeschlossen wurde. Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird am Ende der Sperrfrist des Vertrages ausbezahlt. Durch das 5.VermBG wird die staatliche Förderung in der privaten Vermögensbildung auf Anlagen in Produktivvermögen konzentriert.

Geförderte Anlagen

Anlagen, die im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen unterstützt werden, sind insbesondere

  • Anlagen auf Grund eines Sparvertrages über Wertpapiere, besondere Aktien und Investmentfonds
  • andere Vermögensbeteiligungen

Durch die Änderung des 5.VermBG zum 1. Januar 1999 wurde die Anlage in Produktivkapital, dazu zählen besonders Aktienfonds, gefördert.

 

Die Sparzulage beträgt 20 Prozent für höchstens 400 Euro im Jahr

Das Bausparen wird im Vergleich dazu nur mit neun Prozent aus 470 Euro gefördert. Zugleich wurden die Einkommensgrenzen, bis zu denen eine Sparzulage gezahlt wird, auf 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen bei der Einzelveranlagung beziehungsweise 35.800 Euro bei der Zusammenveranlagung erhöht. Je nach Tarifvertrag kann aber auch außerhalb dieder Grenzen ein Anspruch auf die Vermögendförderung bestehen.

VL-Leistungen erhalten aber auch Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen deutlich darüber hinausgeht. Es steigt mit der Anzahl der Kinder in der Familie.

Informationen über die Anlage in Edelmetallen

Silber

Silber galt zeitweise als wertvoller als Gold. Es wird seit ca. 7.000 Jahren verarbeitet und wurde in allen Hochkulturen nachgewiesen. Im Mittelalter wurde Silber auch im Schwarzwald, Harz und Erzgebirge gewonnen. Silber ist auf der Erde häufiger als Gold anzutreffen, dennoch gehört es zu den seltensten Metallen.
Wie Gold wurde und wird es als Schmuck-, Anlage- und Münzmetall verwendet.
Heute gilt Silber als massiv unterbewertet, Expertenerwarten eine noch größere Verknappung und damit eine noch höhere Wertsteigerung als bei Gold.

 

Gold

Gold war schon immer ein sicherer Hafen, wenn andere Werte wie Aktien, Rohstoffe, Währungen, Immobilien etc. in Krisen gerieten.
Es ist ein sicherer Schutz gegen Inflation, es ist mit kleinstem Volumen bei gleichzeitig höchstem Wert gut transportabel, ist weltweit begehrt und kann deshalb überall in Geld oder andere Güter eingetauscht werden.
Gold ist an kein Zahlungsversprechen einer Bank oder einer Regierung gebunden, Gold läßt sich im Gegensatz zu Geld nicht einfach per Dekret vermehren. Obwohl von vielen Zentralbanken noch eingelagert, decken Goldreserven keine Währungen mehr.

 

 

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